Prospekt und Flyer stellen als klassische Form der Werbung auch für Online-Händler eine effektive Möglichkeit dar, auf das eigene Unternehmen sowie auf Produkte und Dienstleistungen hinzuweisen. Jedoch müssen auch Prospekt und Flyer gewissen rechtlichen Vorgaben - insbesondere der Informationspflicht - entsprechen. Dies hat das OLG Saarbrücken mit Urteil vom 06.03.2013 (Az. 1 U 41/12-13) im Hinblick auf die Angabe der Geschäftsanschrift und die Identität des Unternehmers entschieden.

Kommentar schreiben