Folgende Situation: Ein DHL-Geschäftskunde liefert am 30. Juni eine Sendung in einer Filiale ein. Einige Zeit später wird ihm in seiner DHL-Abrechnung für den Monat Juli die neue Monatspauschale berechnet. Die neue Gebühr gilt seit Juli dieses Jahres, ist jeden Monat zu entrichten, und zwar „erstmals in dem Monat, in dem die erste Sendung eingeliefert wird.“

Der angesprochene Geschäftskunde reagiert aufgrund der Rechnung allerdings etwas verwirrt, hat er doch die Sendungen bereits im Juni in einer Filiale abgegeben und damit auch „eingeliefert“. Oder etwa nicht? Ab wann genau zählt der Logistiker eine Sendung als eingeliefert: Gilt als Einlieferungsdatum das Datum, an dem die Sendung erstmals im Paketzentrum bearbeitet wurde, oder der Tag, an dem die Sendung in einem Paketshop bzw. einer Filiale abgegeben wurde?

Wir haben DHL dazu befragt und folgende Antwort erhalten: „Eine Sendung gilt durch den ersten Scan als eingeliefert: Das kann entweder bei Abholung durch den Zusteller sein, bei Einlieferung in der Filiale oder durch den ersten Scan im Paketzentrum.“

Artikelbild: http://www.depositphotos.com