Wer umzieht oder längere Zeit abwesend ist und seinen Nachsendeauftrag über eine Suchmaschine bucht, landet schnell auf den Seiten von Drittanbietern statt direkt bei der Deutschen Post. Viele dieser Anbieter erwecken dabei den Eindruck, offiziell zur Deutschen Post zu gehören – und verlangen deutlich mehr als nötig.
Preisunterschied von rund 100 Euro
Ein Nachsendeauftrag mit sechs Monaten Laufzeit kostet bei der Deutschen Post bei Online-Buchung rund 32 Euro. Viele Drittanbieter verlangen dafür rund 130 Euro. Den Aufpreis streichen sie ein, ohne selbst die eigentliche Leistung zu erbringen: Die Drittanbieter leiten den Auftrag lediglich an die Post weiter, die die eigentliche Arbeit der Nachsendung erledigt.
Die Deutsche Post veröffentlicht nun erstmals eine konkrete Zahl zu den jährlichen Drittanbieter-Aufträgen und geht damit an die Öffentlichkeit – auch um zu verhindern, dass das eigene Image leidet. Nach aktuellen Schätzungen werden jährlich rund 350.000 Nachsendeaufträge über solche Drittanbieter abgewickelt. Denn Beschwerden über hohe Nachsendepreise landen regelmäßig bei der Post, obwohl diese keinen finanziellen Vorteil daraus zieht, ob Verbraucher direkt oder über einen Drittanbieter buchen.
Verbraucherschützer sprechen von „Fake-Dienstleistungen“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezeichnet solche Angebote als „Fake-Dienstleistungen“ und gibt an, rechtlich dagegen vorzugehen. Betroffene Firmen erweckten demnach einen irreführenden Eindruck oder verschwiegen wesentliche Informationen. Erschwerend kommt hinzu, dass solche Angebote in Suchmaschinen häufig weit oben erscheinen.
Irreführend ist zudem, dass manche Drittanbieter damit werben, Verbraucher würden sich durch ihren Service den Gang zur Postfiliale sparen – dabei verschweigen sie, dass der Auftrag auch direkt online gestellt werden kann.
Tipp: Direkt buchen, Impressum prüfen
Die Deutsche Post empfiehlt, vor Vertragsabschluss Anbieter, Preise und Impressum sorgfältig zu prüfen. Einige Drittanbieter operieren aus dem Ausland, was es deutschen Verbrauchern zusätzlich erschwert, Ansprüche im Streitfall durchzusetzen.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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