Um Pakete korrekt zustellen zu können, müssen diese einen gut lesbaren Leitcode aufweisen. Ist dieser fehlerhaft oder nicht vorhanden, verlangt die DHL ein Codierentgelt in Höhe von 0,49 Euro. Damit lässt sich der Logistiker den zusätzlichen Aufwand vergüten, der durch die manuelle Neuerstellung und Anbringung des Leitcodes im Paketzentrum entsteht.
Was aber passiert, wenn der Kunde das Versandlabel korrekt und mit fehlerfreiem Leitcode angebracht hat und dieser dann durch äußere Umstände – wie Regen, Verunreinigungen oder Beschädigungen – unleserlich ist? Muss der Kunde das Codierentgelt bezahlen? Die DHL sagt dazu folgendes:
„Das Entgelt wird abgerechnet, wenn beim ersten Scan im Paketzentrum kein Leitcode gelesen werden kann. Gründe können sein: eine schlechte Druckqualität, das Label ist über Eck geklebt etc. Sollte hingegen im Verlauf der Produktion etwas an dem Label beschädigt werden (d.h. der erste Scan war erfolgreich, ein späterer nicht mehr), rechnen wir das Entgelt nicht ab.“
Ist der Code also durch Regen unleserlich geworden, nachdem er erstmals im Paketzentrum gescannt wurde, ist das Entgelt nicht zu zahlen. Bringt der Kunde das Paket mit unleserlichem Code zur Post, hingegen schon.
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