Seit dem 1. Juli gelten bei Bücher- und Warensendungen der DHL Group verschiedene Neuerungen, unter anderem wurde das zulässige Gewicht auf zwei Kilogramm angehoben. Nach der Ankündigung gab es allerdings zahlreiche Kommentare, warum die Maximalabmessungen der Sendungen, allen voran die zulässige Höhe, nicht entsprechend angepasst und ebenfalls angehoben wurden. Diese Frage haben wir an die DHL weitergeleitet und folgende Antwort von einem Sprecher erhalten:
„Bei der Warensendung handelt es sich um ein preisgünstiges Produkt für den Warenversand. Je größer eine Sendung wird bzw. je mehr Volumen sie hat, desto mehr Kosten erzeugt sie, was Auswirkungen auf den Preis hat. Eine Erhöhung der Maximalabmessung hätte also zwangsweise zu einem vermutlich deutlich höheren Preis geführt. Das wollten wir vermeiden und weiterhin ein preisgünstiges Produkt für den Warenversand anbieten, daher haben wir die Abmessungen nicht verändert.“
Für den Versand von größeren Waren verweist der Bonner Logistiker außerdem auf das Päckchen für Privatkunden und das DHL Kleinpaket für Geschäftskunden, welches ab Januar 2025 im Portfolio des Unternehmens zu finden ist.
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