Der aktuelle Tarifkonflikt zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn will einfach keine Lösung finden. Die Arbeitnehmervertretung hält an der Forderung einer 35-Stunden-Woche fest, die Bahn will diese Arbeitsbedingungen jedoch nicht gewähren.
Und so wird seit Montag, 18 Uhr, im Güterverkehr und seit Dienstagnacht, 2 Uhr, im Personenverkehr für jeweils 24 Stunden gestreikt – bereits zum sechsten Mal im Rahmen der aktuellen Verhandlungen. Ein Versuch der Deutschen Bahn, die Arbeitsniederlegungen mit einem Eilantrag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt zu stoppen, scheiterte. Der Auffassung des Gerichts zufolge sei der Streik „nicht unverhältnismäßig“, berichtet die Tagesschau. Die Bahn ging am Hessischen Landesarbeitsgericht daraufhin in Berufung: „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir (...) alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen“, wird Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des für die Deutsche Bahn verhandelnden Arbeitgeberverbands AGV Move, zitiert. Die Entscheidung fällte das Gericht erst nach Streikbeginn – und sie fiel zugunsten der GDL aus. „Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig“, heißt es.
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