Jede zehnte Bestellung im Online-Handel zurückgeschickt, wie jetzt eine repräsentative Umfrage des Digitalverbandes Bitkom ergab, über die der Spiegel berichtete. Der häufigste Grund für die Retoure ist, dass die Ware nicht gefällt oder das Produkt fehlerhaft ist.
Für die repräsentative Umfrage hat Bitkom Research 1.123 Internetnutzer ab 16 Jahren in Deutschland online befragt.
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Ist es dann zulässig Stornogebühren einzuführen?
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Graßhoff,
das "Problem" mit einer solchen Kostenerhebung dürfte in der Regel das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht sein, welches für die meisten Online-Bestellu ngen gilt. Demnach dürfen lediglich die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegt werden, wenn der Widerruf geltend gemacht wird.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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Ebenso wenig werden die Kunden sensibilisiert mit Rückgaben umzugehen.
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