Hintergrund der Nichtzustellung entscheidet über das Vorgehen
Bei Hermes entscheiden die Hintergründe, warum der Zusteller ein bestimmtes Paket nicht zustellen konnte, über die weiteren Schritte. Aber auch hier liegt die Quote dieser Sendungen sehr niedrig: Weniger als ein Prozent aller Pakete finden nicht direkt ihren Weg zum rechtmäßigen Besitzer, wie das Unternehmen betont. Die Gründe dafür sind vielfältig: Das Adressetikett ist abgefallen oder unleserlich, beispielsweise durch starke Verschmutzung, der Name des Empfängers steht nicht an der Klingel, die Anschrift ist nicht korrekt (möglicherweise durch einen Zahlendreher bei der Hausnummer) oder der Empfänger ist schlichtweg beim Zustellversuch nicht zuhause und es ist keine Nachbarschaftsabgabe oder Ablage an einem vom Empfänger offiziell definierten, sicheren Ablageort möglich.
Trifft einer dieser Fälle zu, so tritt bei Hermes Schritt Zwei in Aktion. Beim Umgang mit solchen Sendungen gibt es allerdings verschiedene Varianten, abhängig davon, warum ein Paket nicht zugestellt werden konnte. Kann ein Paket keinem Empfänger oder Absender zugeordnet werden, weil beispielsweise der Adressaufkleber abgefallen ist, „so ist der Paketdienstleister berechtigt, das Paket zu öffnen (§ 39 Abschnitt 4 Nr. 1-4 Postgesetz), um nach Begleitschreiben, Rechnungen oder Lieferscheinen zu suchen“, erklärt Linda Behm, Junior Manager für Corporate Communications bei Hermes Deutschland, das Vorgehen. Ist dieses Vorgehen von Erfolg gekrönt, wird die Sendung neu verpackt, mit einer entsprechenden Information versehen und dem Empfänger zugestellt. „Wird durch diesen Vorgang lediglich der Absender festgestellt, wird dieser kontaktiert, um den Empfänger zu ermitteln. Gelingt dies, wird die Sendung neu verpackt und mit einer entsprechenden Information an den Empfänger zugestellt. Wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, wird die Sendung an den Absender retourniert“, so Linda Behm.
Kann allerdings auch durch das Öffnen des Pakets weder der Empfänger noch Absender gefunden werden, erfasst Hermes alle relevanten Daten zur Sendung, inklusive Fotos und Beschreibung des Inhalts und hinterlegt diese im eigenen System. „Der Kundenservice kann auf diese Daten zugreifen und versucht alle unklaren Sendungsverbleibe anhand gemachter Kundenangaben den eingelagerten Sendungen zuzuordnen. Oft können die Sendungen so letztendlich doch noch ihren Empfänger erreichen“, erzählt sie weiter. Sind all diese Aktionen nicht von Erfolg gekrönt, lagert Hermes die Sendungen ein. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Inhalte in der Regel öffentlich versteigert, der Erlös kommt wohltätigen Zwecken zugute.
...
Dieser Text ist ein Auszug aus dem Beitrag „Die Reise der unzustellbaren Pakete“ aus der aktuellen Ausgabe Q4/2019 des Onlinehändler Magazins. Im weiteren Verlauf des Artikels erzählen die KEP-Dienstleister, welche kuriosen Waren bereits gefunden wurden, wie Absender sicherstellen können, dass ein Paket tatsächlich ankommt und was Amazon-Händler bei einer verschwundenen Sendung tun können.
Auf 150 Seiten gibt es außerdem viele weitere spannende Artikel rund um die Themen Online-Betrug, Retouren und Abmahnungen. Die aktuelle Ausgabe des Magazins hält zusätzlich ein großes Amazon-Special bereit mit allem, was Händler über den Verkauf auf dem Marktplatz wissen müssen.
Ab sofort können Sie die Q4-Ausgabe unseres Magazins online lesen. Werfen Sie noch heute einen Blick in das neue Magazin oder bestellen Sie sich gleich die Print-Ausgabe.
Jetzt als PDF bestellen!
Auch die Printausgabe kann bestellt werden. Für 12,90 € gibt es das Einzelheft, wer nie wieder eine Ausgabe verpassen möchte, kann gleich ein Abo des Onlinehändler Magazins abschließen.
Print-Ausgabe bestellen!
Wir wünschen viel Freude beim Lesen!
Kommentar schreiben