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Google-Schwester Wing liefert nun per Drohne

Veröffentlicht: 10.04.2019
imgAktualisierung: 10.04.2019
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.04.2019
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ca. 2 Min.
Lieferdrohne mit Paket
© RikoBest / Shutterstock.com
Google-Schwester Wing darf in Australien Konsumgüter per Drohne ausliefern. Die australischen Behörden haben der Alphabet-Tochter eine entsprechende Genehmigung erteilt.


Lebensmittel, Medikamente, Haushaltswaren – in Australien können nun Konsumgüter per Lieferung aus der Luft an ihren Bestimmungsort gelangen: Die Google-Schwester Wing erhielt gestern eine entsprechende Genehmigung für die Drohnenlieferung. Es ist das erste Land, in das Wing dauerhaft liefern darf, schreibt Golem mit Bezug auf einen Bericht der Canberra Times

Die Genehmigung ist ein wichtiger Meilenstein für das Google-Projekt: Bereits seit 2014 liefert Wing testweise Güter per Drohne in Australien aus. 

Wing plant umfangreiche Kooperationen mit lokalen Unternehmen

Zunächst umfasst das Liefergebiet drei Vororte im Norden Canberras, zwei weitere sollen in den nächsten Monaten folgen. 

Nach Angaben von Terrance Bouldin-Johnson, Leiter des australischen Geschäfts von Wing, hätten sich bisher sieben Unternehmen angemeldet, um ihre Produkte mit den neuen Flugdrohnen auszuliefern. Wing freut sich auf weitere Kooperationen, heißt es. „Ob Sie ein Elternteil mit einem kranken Kind zu Hause sind und kein Baby-Paracetamol mehr haben, ein vielbeschäftigter Profi sind, der vergessen hat, frisches Brot während des normalen Wochengeschäfts abzuholen (...) Wing hat sich mit lokalen Canberra-Unternehmen zusammengeschlossen, um Kunden die Möglichkeit zu geben, eine Reihe von Waren in wenigen Minuten liefern zu lassen“, so Bouldin-Johnson über die Vorteile.

Lärmreduziertes Drohnenmodell

Bevor die australischen Behörden ihr OK für die Auslieferung gaben, hatten Gemeinden Bedenken geäußert, unter anderem in Bezug auf eine mögliche Lärmbelästigung, Verletzung der Privatsphäre und mangelnde Regulierung, so die Canberra Times. In anschließenden Untersuchungen wurde aber festgestellt, dass die Drohnen ohne größere Zwischenfälle geflogen seien. In Bezug auf den Vorwurf zur Lärmbelästigung führte Wing vergangenen Monat eine leiseres Modell ein.

Die Regelung der australischen Behörden sieht nun vor, dass die Drohnen werktags ab 7 Uhr losfliegen dürfen, am Wochenende erst ab 8 Uhr. Größere Menschenansammlungen seien zu überfliegen. Wing darf zudem ausschließlich an Personen liefern, die sich für den Service angemeldet und über Sicherheitszulassungen informiert wurden.

Veröffentlicht: 10.04.2019
img Letzte Aktualisierung: 10.04.2019
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

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