Weniger Bürokratie? Berichtspflichten im Lieferkettengesetz abgeschafft

Veröffentlicht: 04.09.2025
imgAktualisierung: 04.09.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.09.2025
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Logistikmitarbeiter im Logistiklager
HayDmitriy / Depositphotos.com
Die Bundesregierung setzt die Berichtspflicht im Lieferkettengesetz aus. Der Wirtschaft geht das nicht weit genug, NGOs schlagen Alarm.


Die deutsche Bundesregierung hat entschieden, die Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu pausieren. Das bedeutet, dass Unternehmen vorerst nicht mehr verpflichtet sind, offiziell nachzuweisen, dass sie menschenrechtliche und umweltbezogene Standards entlang ihrer gesamten Lieferketten einhalten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am 3. September beschlossen. Das zugrunde liegende Gesetz bleibt jedoch rechtlich gültig, bis es 2027 durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden soll.

Dieser Schritt ist Teil eines umfassenderen Vorhabens der Regierungskoalition, Verwaltungsaufwand und bürokratische Belastungen für Unternehmen zu verringern. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte in einer Stellungnahme: „Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten.“ Die Bundesregierung halte weiterhin an ihrer Verpflichtung fest, den Menschenrechtsschutz zu sichern – jedoch auf anderem Wege.

Uneinigkeit über Folgen des Beschlusses

Die Entscheidung, die Berichtspflichten auszusetzen, stößt auf ein geteiltes Echo. Vertreter der Wirtschaft begrüßen die Maßnahme ausdrücklich. Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), hält den Beschluss grundsätzlich für richtig, er geht ihr aber nicht weit genug: Um „echte Entlastung für Unternehmen zu schaffen, muss eine komplette Aussetzung des LkSG inklusive aller Sanktionen erfolgen.“ Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, kritisiert laut Onvista: „Statt das Lieferkettengesetz wie mehrfach versprochen abzuschaffen, wird es in seiner Belastungswirkung bestätigt.“

Die Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss verschiedener NGOs, warnt hingegen vor erheblichen Rückschritten im Kampf für Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit. „Deutschland hatte mit dem LkSG ein rechtliches Instrument geschaffen, welches bereits zwei Jahre nach dessen Einführung zu Erfolgen führte. Statt das Gesetz weiter zu schärfen und dessen Wirksamkeit zu erhöhen, entscheidet sich die neue Bundesregierung für eine Rolle rückwärts“, so Sofie Kreusch von der Initiative laut Logistik-heute.

Hintergrund: Lieferkettengesetz und europäische Perspektive

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat 2023 in Deutschland in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette zu analysieren, Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe einzuleiten sowie die Einhaltung dieser Standards jährlich in einem Bericht zu dokumentieren. Dieses Gesetz war international ein Vorreiter und sollte dazu beitragen, Mindeststandards für faire Arbeitsbedingungen und den Schutz der Umwelt zu etablieren.

Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die das deutsche Gesetz 2027 ablösen soll, wird derzeit auf EU-Ebene ausgearbeitet. Sie soll einheitliche Vorgaben für alle Mitgliedstaaten schaffen und könnte in einigen Punkten strengere Anforderungen als das deutsche Gesetz vorsehen. Kritiker befürchten jedoch, dass die aktuelle Entscheidung der Bundesregierung den Einfluss Deutschlands auf die europäische Debatte schwächen könnte.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.09.2025
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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