Die deutsche Bundesregierung hat entschieden, die Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu pausieren. Das bedeutet, dass Unternehmen vorerst nicht mehr verpflichtet sind, offiziell nachzuweisen, dass sie menschenrechtliche und umweltbezogene Standards entlang ihrer gesamten Lieferketten einhalten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am 3. September beschlossen. Das zugrunde liegende Gesetz bleibt jedoch rechtlich gültig, bis es 2027 durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden soll.
Dieser Schritt ist Teil eines umfassenderen Vorhabens der Regierungskoalition, Verwaltungsaufwand und bürokratische Belastungen für Unternehmen zu verringern. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte in einer Stellungnahme: „Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten.“ Die Bundesregierung halte weiterhin an ihrer Verpflichtung fest, den Menschenrechtsschutz zu sichern – jedoch auf anderem Wege.
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