Umstellung im Zollabfertigungsprozess
In diesem Zusammenhang plant der Verein auch einen Wechsel beim Zollabfertigungsprozess und will die Empfänger damit entlasten. Statt Delivered Duty Unpaid (DDU), bei dem der Kunde für alle Zollgebühren, Abgaben oder Steuern des Ziellandes verantwortlich ist, soll künftig Delivered Duty Paid (DDP) beim internationalen Versand genutzt werden. Das bedeutet, dass der Verkäufer für alle Kosten der Lieferung aufkommen muss, inklusive aller Zollabgaben und Zollformalitäten. Für den Käufer stellt eine solche Lösung also die deutlich bessere Option dar.
„DDP ist ein Muss für den elektronischen Handel. Kunden, die im Ausland einkaufen, hassen die ,bösen Überraschungen‘ durch unerwartete oder unvorhersehbare Beträge an Steuern und Abgaben, wenn ihre Waren die Grenze passieren. Darüber hinaus ist Delivery Duty Unpaid (DDU) für die Postbetreiber kostspielig, da sie die Steuern zum Zeitpunkt der Zustellung eintreiben müssen“, begründet David Avsec vom Postal Technology Centre der UPU die Entscheidung.
Avsec ist außerdem der Ansicht, dass die Unterstützung der Post bei der Umstellung von DDU auf DDP auf UPU-Ebene für die künftige Entwicklung des elektronischen Postverkehrs von entscheidender Bedeutung sein wird. „Dies dürfte auch dazu beitragen, dass einige Volumen wieder in das UPU-Netzwerk zurückfließen“, so die Hoffnung.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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