Schwere Pakete stellen für Zusteller:innen eine hohe körperliche Belastung dar. Aus diesem Grund stimmte das Bundeskabinett Mitte Dezember einem Änderungsvorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMVK) für die Postnovelle zu: Sendungen mit einem Gewicht ab 23 Kilogramm sollten nur noch von zwei Personen zugestellt werden dürfen. Bisher gilt das für eine Gewichtsgrenze von 31,5 Kilogramm. Diese Entlastungsregelung soll es jetzt aber vorerst nicht geben.
SPD, Grüne und CDU/CSU konnten im Bundestag bei der Regelung keinen Konsens erzielen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben