Besserer Schutz für Zusteller und Co.: EU verschärft Regeln für Plattformarbeit

Veröffentlicht: 16.10.2024
imgAktualisierung: 16.10.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
16.10.2024
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Das Bild zeigt einen eiligen Lieferanten, der eine Handkarre mit gestapelten Kartons zieht, vor einem unscharfen, belebten städtischen Hintergrund.
blurAZ1 / Depositphotos.com
Die EU einigt sich auf neue Vorgaben zum Schutz von 30 Millionen Plattformarbeiter:innen.


Die Mitgliedstaaten der EU haben sich auf einem Ministertreffen auf neue Vorgaben in Bezug auf Lieferdienste verständigt. Aktuell arbeiten 30 Millionen Menschen als sogenannte „Plattformarbeiter:innen“. Damit sind Personen gemeint, die für Unternehmen – wie etwa Amazon, Airbnb und Lieferando – Tätigkeiten, zum Beispiel Lieferfahrten, übernehmen. Im Kern sollen diese Arbeitskräfte besser geschützt werden, da sie oft als Selbstständige arbeiten und entsprechend nicht denselben Schutz genießen, wie etwa festangestellte Beschäftigte.

Kontrolle durch Konzerne

„Schon viel zu lange werden hart arbeitenden Taxifahrern, Zustellern oder Pflegekräften ihre grundlegendsten Rechte verweigert, damit reiche Tech-Bros eine weitere Null auf ihr Bankkonto setzen können“, wird Tea Jarc vom europäische Gewerkschaftsbund ETUC dazu von Beck-Aktuell zitiert
Liegen Indizien vor, die auf eine Kontrolle der Mitarbeiter:innen hindeuten, soll künftig angenommen werden, dass diese Personen nicht selbstständig, sondern Beschäftigte sind.

Regulierung durch KI

Die Einigung sieht außerdem eine Regulierung von KI vor: Personen, die auf einer Plattform arbeiten, sollen nicht aufgrund einer automatisierten, durch einen Algorithmus gesteuerten Entscheidung entlassen werden dürfen. Die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten soll untersagt werden.

Bereits zu Beginn des Jahres wurden die neuen Regelungen durch das EU-Parlament angenommen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 16.10.2024
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Oli P.
17.10.2024

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jaja, eine Vorgabe zu erstellen ist ein leichtes weshalb die EU unzählige macht (irgendwie muss man seine Daseinsberechtigung ja begründen können). Das man dabei den Bürgern, egal ob Angestellter, selbstständiger oder Firma die Luft zum Atmen nimmt spielt keine Rolle... Vielleicht sollten die Minister sich mal treffen um den geschundenen Zustellern bei der Arbeit zu helfen und vielleicht könnte man sogar jedem Beschäftigten 5% mehr netto vom brutto geben indem die Vorgabenmacher mal ne Weile nichts mehr bekommen?