Der Europäische Gerichtshof hat unter anderem laut der Zeit Klagen mehrerer Fluggesellschaften gegen hohe Kartellbußen endgültig abgewiesen. Betroffen sind unter anderem Lufthansa, KLM und Air France. Damit bleiben die von der EU-Kommission verhängten Strafen wegen Preisabsprachen im Luftfrachtbereich zwischen 1999 und 2006 im Wesentlichen bestehen.
Hintergrund und Relevanz für Händler
Die Kommission hatte 2010 insgesamt 790 Mio. Euro verhängt; nach einem formalen Rückschlag folgte 2017 ein neuer Beschluss über 776 Mio. Euro, der 2022 teils angepasst wurde. Nun bestätigte der EuGH in zwölf Urteilen überwiegend die Schuldsprüche. Die Deutsche Bahn zählte zu den Geschädigten. Lufthansa trat als Kronzeugin auf und blieb von Geldbußen 2010 und 2017 ausgenommen, beteiligte sich aber an den Verfahren.
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Veröffentlicht: 02.03.2026
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Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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