Ein Händler berichtet im Sellerforum von folgendem Fall: Ein Kunde erhält eine Lieferung, die nicht er selbst, sondern seine Ehefrau entgegennimmt. Diese vermerkt bei der Annahme keinen Schaden. Später stellt der Kunde fest, dass ein Teil der Lieferung fehlt. Laut Händler belegen Fotos, dass das Paket vor dem Versand unbeschädigt war. Der Kunde stellt zudem ein Überwachungsvideo zur Verfügung, auf dem das Paket bei der Zustellung bereits teilweise aufgerissen ist.
GLS lehnt eine Haftung ab. Begründung: Der Schaden sei bei Annahme erkennbar gewesen und hätte direkt dokumentiert oder die Annahme verweigert werden müssen. Da dies nicht geschehen sei und der Erhalt mit Unterschrift quittiert wurde, gehe die Haftung auf den Empfänger über. Die „reine Quittung“, auf die sich GLS beruft, ist laut Händler lediglich ein Ablieferbeleg mit der Unterschrift der Ehefrau des Kunden.
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