Gesetzesänderung dient Wohl der Fahrer und Verkehrssicherheit
Jeder Autofahrer, der am Wochenende auf deutschen Autobahnen unterwegs ist, wird das Bild kennen. Kolonnen an Lkw, die die Raststätten und Parkplätze blockieren und auf das Ende ihrer Ruhezeit warten. Für die Fahrer ist das weniger schön, denn sie sind – meist mehrere Hundert Kilometer von ihrer Heimat entfernt - zum Nichtstun verdonnert. Sie müssen ihre Ruhezeiten in ihren Fahrzeugen verbringen und können teilweise wochenlang nicht zu ihrem Wohnort zurückkehren.
Durch Aufnahme eines gesonderten Paragrafen ins Fahrpersonalgesetz wird der Unternehmer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal seine regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten so verbringt, „dass sie dem Gesundheitsschutz des Fahrers und der Verkehrssicherheit dienen“.
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