Verkäuferpflichten bei Zoll und Einfuhr in die USA
Dass die Einfuhr von Waffen, lebenden Tieren und sonstigen sensiblen oder gefährlichen Gütern tiefergehenden und strengeren Einfuhrbestimmungen unterlegt, versteht sich auch im Falle des Versandes in die Vereinigten Staaten von selbst. Die Einfuhr von Tabak ist beispielsweise verboten.
Sowohl für den Versand eines Päckchens als auch eines Paketes müssen sog. Zollinhaltserklärungen in englische Sprache abgegeben werden. Für ein DHL Päckchen sowie Warensendungen ist die Zollinhaltserklärung hier, für Pakete ist sie hier downloadbar. Im Falle einer falschen Zollinhaltserklärung können die Warensendungen erheblich verzögert oder beschlagnahmt werden.
Der Zollinhaltserklärung ist bei einem Gesamtwert einer Sendung von mehr als 500 US-Dollar eine besondere Zollrechnung beizufügen. Auf die Rechnung ist auf der Anschriftenseite der Sendung mit dem Vermerk "Rechnung ist beigefügt“ („Invoice enclosed“) hinzuweisen. Wenn der Wert der Sendung 1000 US-Dollar übersteigt, muss der Empfänger bei dem nächstgelegenen Zollhafen eine offizielle Zollanmeldung vorbereiten und hinterlegen. Weitere Informationen und Formulare erteilt das US-Konsulat. Besonders interessant: Der für Fußbekleidung, Handschuhe, Kopfbedeckungen, Handtaschen, Modewaren und Textilprodukte festgesetzte Grenzwert beträgt 250 US-Dollar.
Außerdem gibt es zahlreiche Sondervorschriften, etwa für die Einfuhr von Kosmetik oder Lebensmitteln. Mehr zum Import von Kosmetik in die USA gibt es auf den Seiten des amerikanischen Food & Drug Administration (FDA) zu lesen.
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