Transportvorschriften für Lithium-Ionen-Akkus
Lithium-Ionen-Akkus sind als Gefahrgut klassifiziert. Weil sie so konstruiert sind, dass sie eine große Menge Energie freisetzen können, ist die Gefahr von Bränden besonders hoch. Deshalb ist beispielsweise der Versand von Lithium-Ionen-Akkus per Luftfracht durch die Luftfahrtorganisation ICAO streng reglementiert. Seit 1. April 2016 wurden sie Vorschriften sogar noch einmal verschärft. Die neuen Vorschriften verbietet es nunmehr unter anderem, Lithium-Ionen-Akkus (UN 3480 (betrifft den Transport von einzelnen Akkus, die nicht fest in einem Gerät verbaut sind oder mit diesem zusammen geliefert werden, PI 965) als Luftfracht in Passagiermaschinen zu befördern. Wenn Lithium-Ionen-Akkus per Luftfracht versendet werden, dürfen die Batterien seit der jüngsten Änderung auch höchstens zu 30 Prozent aufgeladen sein.
Sonderverordnungen schreiben für Lithium-Ionen-Akkus außerdem vor, dass diese grundsätzlich in geprüften Verpackungen der Verpackungsgruppe II (z.B. Metallboxen) verpackt sein müssen. Diese wiederum ist mit einer eigenen Gefahrgutkennzeichnung zu versehen und mit eigenen Beförderungspapieren auszustatten (UN 3480, UN 3481). Ausnahmen hiervon gibt es für die allermeisten Alltagsgegenstände, deren Lithium-Ionen-Akkus höchstens 100 Wattstunden haben. Beim Versand dieser Lithium-Ionen-Akkus ist Folgendes bei der Kennzeichnung der Verpackung einzuhalten:
- - Angabe, dass das Versandstück sorgsam zu behandeln ist und bei Beschädigung des Versandstückes Entzündungsgefahr besteht
- - Angabe, dass bei Beschädigung des Versandstückes besondere Verfahren anzuwenden sind, welche eine Kontrolle und erforderlichenfalls ein erneutes Verpacken einschließen
- - Hinweis „LITHIUM-METALL“- bzw. „LITHIUM-IONEN“-Zellen oder – Batterien
- - Telefonnummer für zusätzliche Informationen.
Alle Batterien sollten so verpackt sein, dass die Möglichkeit eines Kurzschlusses oder einer Aktivierung ausgeschlossen ist.
Diese Vorschriften richten sich im Übrigen nicht nur an gewerbliche Versender, wie Online-Händler, sondern auch an Private, die derartige Waren mit Lithium-Ionen-Akkus versenden.
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