Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. Kommt es hier zu Schäden am Lagergut oder sonstigen Vorfällen, muss geklärt werden, wem diese zulasten fallen. Bei der Klärung von Haftungsfragen kann auch der Lagerschein das Zünglein an der Wage sein, der bei Übernahme des Gutes ausgestellt werden kann.

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