Weiterhin keine wilden Streiks in Deutschland
Während bei Unternehmen wir Amazon die Streiks maßgeblich von der Gewerkschaft Verdi organisiert und unterstützt werden, mussten sich die Mercedes-Mitarbeiter in Bremen selbst helfen. Das Recht auf einen sog. „wilden Streik“ ist in Deutschland jedoch bisher nicht anerkannt – ein Verstoß gegen geltendes europäisches Recht?
Nein, so das Arbeitsgericht Bremen. Das Arbeitsgericht schloss sich der Rechtsauffassung von Daimler an. Ein wilder und unorganisierter Streik während der Arbeitszeit sei nicht zulässig und würde einen rechtsfreien Raum schaffen. Die Protestierenden hätten Verhandlungen einfordern und ihrerseits Ansprechpartner dafür benennen müssen. Das sei hier nicht geschehen.
Eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit der „wilden Streiks“ fehlt damit weiterhin. Die Klagenden werden sich mit dem Urteil daher nicht abfinden und kündigten weitere rechtliche Schritte an, um Klarheit im Einzelfall und eine generelle Klärung der Rechtsfrage herbeizuführen. Daimler zeigte sich wenig überraschend erfreut über das Urteil und die Einstufung als illegalen Streik.
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