Um gefahrene Kilometer und Anlass der Fahrt zu dokumentieren, führen viele Unternehmen Fahrtenbücher. Diese können dann Finanzamt oder anderen Behörden zu Nachweiszwecken vorgelegt werden. In bestimmten Fällen kann die Straßenverkehrsbehörde eine Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen. Der gesamte Fuhrpark darf jedoch nicht ohne Grund davon betroffen sein.
Der Inhaberin eines Handwerksbetriebs mit sechs Betriebsfahrzeugen wurde das Führen eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 6 Monaten auferlegt. Grund war, dass mit einem Fahrzeug eine erhebliche Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen wurde. Der verantwortliche Fahrer konnte nicht ermittelt werden. Der Kreisverwaltung erstreckte die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs daher auf alle Fahrzeuge der Firma, wogegen sich der Handwerksbetrieb wehrte.
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