Anforderungen an die Steuerung von Drohnen
Während Hobby- und Freizeit-„Piloten“ etwas freier frei beim Drohnenflug sind, müssen geschäftsmäßig genutzte Drohnen strengere Regelungen befolgen. So benötigen die unbemannten Luftfahrzeuge eine Aufstiegserlaubnis von den Luftfahrtbehörden. Außerdem muss er zum Schutze von Mensch und Natur eine persönliche Eignung nachweisen, die ihn zum Aufstieg der Drohne berechtigt.
Für die Auslieferung von Waren eignen sich die Drohnen aufgrund dieser strengen Gesetzgebung nur bedingt. Grund ist, dass der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen verboten ist, wenn er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.
Für den Fall eines Unfalls muss der Verantwortliche in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Aus diesem Grund haben sich bereits zahlreiche Versicherungen gefunden, die diese spezielle Dienstleistung bereitwillig anbieten.
Wichtig ist beim Drohnenflug, dass man sich beim gewerblichen Einsatz einer Drohne mit den rechtlichen Bedingungen vertraut macht. In unserem nächsten Teil soll ein weiterer rechtlicher Aspekt beleuchtet werden.
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