Weil er am Wochenende keine Post bekommen wollte, zog ein Rechtsanwalt jetzt vor Gericht.
Ein Rechtsanwalt aus Ludwigshafen wollte jetzt gerichtlich gegen die Zustellung von Briefen und Paketen an Samstagen vorgehen. Er hatte auf einem Formular der Post angekreuzt, dass er an Samstagen keine Zustellungen wünscht, diese Vereinbarung hielt etwa zwei Jahre. Danach begann die Post allerdings wieder mit Samstagszustellungen und weigerte sich, den Wunsch des Anwalts weiter zu berücksichtigen, woraufhin er Klage einreichte.
Grund für den Unmut des Anwalts waren Sendungen, die am Samstag zugestellt, aber erst am darauffolgenden Montag abgeholt werden konnten. Diese ragten teilweise das gesamte Wochenende aus dem Briefkasten heraus und konnten so leicht entwendet werden. Das Landgericht (LG) Frankenthal entschied nun, dass die Post die Sendungen auch samstags zustellen darf. Das Gericht stellte fest, dass die Post sich zunächst wirksam verpflichtet hatte, dem Wunsch des Kunden nachzukommen. Obwohl im Formular nur von "wünschen" und "bitten" die Rede war, sah das Gericht darin eine verbindliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung sei jedoch kündbar, und die Kündigung durch die Post sei rechtmäßig erfolgt (Urteil vom 17.04.2024 – 2 S 93/23, rechtskräftig), wie beck-aktuell berichtet.
Kommentar schreiben