Wer für große Plattformen – wie Lieferdienste – arbeitet, soll künftig in seinen Rechten gegenüber den Arbeitgebern gestärkt werden.
Das EU-Parlament hat die neuen Regelungen zur Plattformarbeit mit 554 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Ein Richtlinien-Entwurf wurde bereits im Dezember 2021 vorgestellt, im Februar hatten sich Rat und Parlament dann schließlich auf die Richtline verständigt. Ziel der Gesetzesvorschriften ist es, den Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten korrekt einzustufen.
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