Ein Urteil macht es amtlich: Sogenannte Blockier-Gebühren an Elektroauto-Ladestationen sind rechtmäßig.
Einem Verbraucher, der sein Fahrzeug länger als die erlaubte Zeit von vier Stunden an einer solchen Säule geparkt und geladen hatte, wurden von dem Energieversorgungsunternehmen, welches die Ladesäule zur Verfügung stellt, 0,10 Euro pro Minute für die Überziehung berechnet. Das ist okay, sagt das Amtsgericht Karlsruhe (Urteil vom 04.01.2024, Az. 6 C 184/23).
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