Eine Autofahrerin wollte an einem Müllwagen vorbeifahren. Dabei kollidierte sie mit einer Mülltonne.
Eine Pflegedienstmitarbeiterin wollte mit ihrem Dienstfahrzeug ein Müllfahrzeug passieren, welches mit eingeschalteten gelben Rundumleuchten sowie Warnblinkanlage auf der Straße stand. Schließlich kollidierte sie im Vorbeifahren mit einem Müllcontainer, den der Mitarbeiter hinter dem Müllfahrzeug quer über die Straße schob. Vor Kurzem musste der BGH klären, wer den Schaden verursacht hat und die Kosten hierfür tragen muss (Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23).
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