Ein elektronisches Fahrtenbuch hat keine uneingeschränkte Beweiskraft.
Papier ist geduldig, heißt es ja oft und nicht alles, was man niederschreibt, muss auch gleichzeitig so passiert sein. Nicht anders ist es bei elektronischen Dokumenten, wie etwa einer digitalen Zeiterfassung oder dem elektronisch geführten Fahrtenbuch. Vertrauensschutz besteht bei solch einem Fahrtenbuch nicht unendlich, urteilte das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 24.11.2023, Az.: 3 K 1887/22 H(L)).
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