Die Deutsche Bahn soll sich nicht an das Gesetz halten und die Kündigung der (Probe-)Bahncard erschweren.
Seit 2022 gibt es neue Regeln zu automatischen Vertragsverlängerungen und Kündigungsmodalitäten, die Verbraucher:innen vor langen Verträgen und Abofallen schützen sollen. Allerdings rechnet man mit solchen Geschäftsmodellen eher bei zwielichtigen Mobilfunkanbietern und nicht bei der Deutschen Bahn. Die Verbraucherzentrale Thüringen wirft das aber der Deutschen Bahn vor und hat Klage eingereicht.
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Das Verkehrsministe rium lehnt eine Zuständgkeit ab, die Verbraucherzent rale BW hat die Anregungen dankend entgegengenommen.
Es ist schon spannend, dass sich offenbar nur sehr wenige Bürger darüber Gedanken machen oder Einspruch erheben, wenn eine so offensichtliche Fehlleistung eines Unternehmens wie die DB besteht.
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