Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen die 40-Euro-Pauschale bei Hertz geklagt.
Als Autofahrer ist man meist schon verärgert genug, wenn man geblitzt wird oder ein Knöllchen bekommt. Ist man dann auch noch mit einem Fahrzeug des Autovermieters Hertz unterwegs, wurde man bislang sogar doppelt zur Kasse gebeten. Der vzbv hat gegen diese Bearbeitungsgebühr des Autovermieters jedoch erfolgreich geklagt und sie wurde vom Landgericht Frankfurt am Main für unzulässig erklärt (Urteil vom 28.09.2023, Az. 2-24 O 53/23 – nicht rechtskräftig).
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