Das vom Bundesverband Paket und Expresslogistik eingeführte Prüfsiegel schützt erfolgreich Arbeitnehmende.
Das Bundeskabinett untersuchte jetzt das 2019 eingeführte Paketboten-Schutz-Gesetz und die im Rahmen dessen eingeführten Mittel auf ihre Wirksamkeit. Wie aus dem am 13. Dezember vorgelegten Bericht hervorgeht, konnte dabei nicht nur die im Rahmen des Gesetztes geltende Generalunternehmerhaftung für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sorgen.
So betonte der Bericht auch die positive Wirkung des sogenannten PQ-KEP Prüfsiegels. Das durch den Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) eingeführte Siegel ermöglicht eine unabhängige Prüfung, welcher sich Subunternehmer unterziehen können.
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