Viele Menschen bedanken sich spätestens in der Vorweihnachtszeit bei ihren Zustellern. Dürfen diese aber Geld oder Geschenke überhaupt annehmen?
Das Gute vorweg. Es gibt kein Gesetz, welches Nächstenliebe und somit das Verschenken von Geldbeträgen oder Geschenken an Paketboten und andere Zusteller verbietet. Anders als im behördlichen Bereich, wo es unter Umständen (z. B. ab einem gewissen Geldbetrag) als Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit gewertet werden kann, unterliegen Zusteller nicht dem Verbot, für ihre Dienste etwas anzunehmen.
Man muss jedoch wissen, dass solche Geschenke den Unternehmensrichtlinien zuwiderlaufen können. Viele Transportdienstleister unterliegen bestimmten Beschränkungen für Geschenke, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Versteuert werden müssen die Trinkgelder aber nicht.
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