Aus aktuellem Anlass soll daran erinnert werden: Eiskratzen bei laufendem Motor ist bußgeldbewehrt.
Derzeit sieht man viele frustrierte Fahrerinnen und Fahrer, die täglich ihre Fahrzeuge von Schnee und/oder Eis befreien. Nicht selten läuft dabei schon der Motor, um den Vorgang zu beschleunigen und auch den Innenraum für die bevorstehende Fahrt zu heizen. Ob es Unwissenheit oder Ignoranz ist, lässt sich dabei nicht sagen. Jedenfalls steht fest, dass man sich dabei bußgeldpflichtig macht.
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schickt Politessen - anstelle von Räumfahrzeugen !
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