Ein Mitarbeiter hatte drei Europaletten aus seinem Betrieb mitgenommen und bekam hierfür – zu Unrecht – die Kündigung.
Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsentgelt von knapp 9.500 Euro sollte man die unerlaubte Mitnahme von Gegenständen aus dem Betrieb eigentlich nicht nötig haben. Aber wie heißt es so schön: So kommt man zu was.
Kommentar schreiben