Gleich fünf Ortskrankenkassen haben Klage gegen die Briefportoerhöhung aus dem Jahr 2022 eingereicht.
Im Januar 2022 hat die Deutsche Post das Briefporto auf 85 Cent erhöht, genehmigt durch die Bundesnetzagentur. Dagegen klagen nun mehrere Ortskrankenkassen. Wie die Welt erfahren haben will, wurden von der Berliner Wirtschaftskanzlei Raue Kölner vor dem Kölner Verwaltungsgericht „mehrere Klagen gegen die Genehmigung der erneuten Überhöhung des Briefportos der Deutschen Post AG durch die Bundesnetzagentur“ eingereicht, schreibt das Blatt.
Hintergrund der Klage ist der Vorwurf der Kläger, dass das Porto von der Bundesnetzagentur “nicht juristisch einwandfrei” erhöht wurde. Ob die Bundesnetzagentur einen Antrag auf Portoerhöhung zustimmt, ist auch von der Festlegung des Gewinns der Deutschen Post abhängig (laut Paragraph 20 Absatz 2 Satz 2 des Postgesetzes). Hierbei soll nach Angaben von Kornelius Kleinlein, Anwalt und Partner der Sozietät Raue, der Gesetzgeber allerdings gegen das Unionsrecht verstoßen. „Die Portoerhöhung der Deutschen Post und deren Genehmigung orientieren sich an den Gewinnmargen ausländischer Postgesellschaften. Das verstößt gegen Unionsrecht“, so Kleinlein. „Sollte die Portoerhöhung per Gericht als rechtswidrig eingestuft werden, wäre am Ende die Rückzahlung des gesamten Portos an die Kläger möglich“. Dies wären im Fall der Krankenkassen mehrere Millionen Euro. Die Klagen wolle Kleinlein sogar bis zum Europäischen Gerichtshof bringen.
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