Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, Beschäftigte in der KEP-Branche besser zu schützen. Dazu soll die Möglichkeit der Vereinbarung von Werkverträgen deutlich eingeschränkt werden.
Werkverträge sollen nach dem Willen der Bundesländer bei der Zustellung von Paketen künftig grundsätzlich verboten sein. Das geht aus einer Entschließung des Bundesrates vom letzten Freitag, 12. Mai 2023, hervor, die auf einer Initiative von Bremen, Niedersachsen, dem Saarland und Thüringen beruht. Viele Paketzusteller seien nicht direkt bei den Paketdienstleistern beschäftigt, sondern bei Subunternehmern. Hier bestünden in aller Regel keine Tarifverträge und Betriebsräte seien ebenfalls eher eine Seltenheit.
Als Grund für die zahlreichen Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bei solchen Subunternehmen verweist der Bundesrat in seiner Entschließung auf die rasante Zunahme von Paketsendungen und den hohen Wettbewerbsdruck unter Paketdienstleistern. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit dem Anliegen befasst, entscheidet sie allerdings selbst.
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