Obwohl es in Österreich legal ist, eine/n „verantwortliche/n Beauftragte/n“ zu bestellen, verstößt die Regelung gegen höherrangiges EU-Recht.
Wer ein Verkehrsunternehmen betreibt, muss besonders zuverlässig sein. Weder gegen das Unternehmen noch gegen seinen Verkehrsleiter darf ein Urteil wegen einer schwerwiegenden Straftat oder eine Sanktion wegen eines schwerwiegenden Verstoßes in den Bereichen der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer, der Arbeitszeit sowie des Einbaus und der Nutzung der Kontrollgeräte verhängt worden sein. Eine Umgehung war bislang in Österreich möglich.
Kommentar schreiben