Im Streit um die mobile Briefmarke musste die Deutsche Post jetzt eine Niederlage vor Gericht einstecken.
Seit gut zwei Jahren bietet die Deutsche Post ihren Kunden bereits die mobile Briefmarke an. Diese kann in der App des Logistikers gekauft werden, der Code aus Zahlen und Buchstaben muss dann nur noch auf den Umschlag geschrieben werden und die Frankierung ist abgeschlossen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bonner Konzerns ist dazu hinterlegt, dass die mobile Briefmarke nur 14 Tage nach Kauf gültig ist. Wird sie bis dahin nicht eingesetzt, verfällt sie und der Kunde hat sein Geld eingebüßt. Diese Taktik ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Nach Ablauf „behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, wird Jana Brockfeld, Rechtsexpertin des Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bei Legal Tribune Online zitiert. „Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“
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einfach die alten für ungültig erklärt und wahnsinnsgeld gespart.
damit bürger und sammler um ihr geld betrogen.
sollte mal ein händler machen und die gutscheine für weihnachten zum 25.12 für ungültig erklären.
soviel abmahnungen würden nicht in den briefkasten passen.
aber ist eben nicht die post, sondern irgendein stinkreicher mittelständler.
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