Auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses des Bundestags am 9. November ist die Lkw-Maut-Erhöhung nicht mehr zu finden. Ein Hinweis darauf, dass diese nun doch nicht durchgesetzt wird?
Im Sommer hatte die Bundesregierung eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes angestoßen, die Lkw-Mautsätze sollten zum 01.01.2023 angehoben werden. Ob diese Erhöhung aber tatsächlich in Kraft tritt, ist nach wie vor nicht sicher. Ein wichtiger Anhaltspunkt, dass die Änderung der Lkw-Maut noch verschoben werden könnte, ist die Tatsache, dass auf der am Mittwoch, dem 9. November, stattfindenden Tagung des Verkehrsausschusses des Bundestags der Tagesordnungspunkt zum „Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ gestrichen wurde.
Laut dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) ist dies ein eindeutiges Zeichen, dass es zu Jahresbeginn keine Anhebung der Lkw-Maut geben wird. „Jetzt ist es amtlich – es gibt zum 1. Januar keine zusätzlichen Belastungen für das mittelständische Transportgewerbe durch eine Erhöhung der Lkw-Maut“, wird Vorstandssprecher Dirk Engelhardt bei der Verkehrsrundschau zitiert.
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