Die Genehmigung zu Anpassungen des Briefportos von 2019 bis 2021 seitens der Bundesnetzagentur seien unzulässig gewesen, urteilte jetzt ein Gericht.
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post AG (DPAG) für den Zeitraum von 2019 bis 2021 durch die Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 17.08.2022, 21 K 273/20), so teilt es der BIEK mit.
Das Gericht stützte das Urteil auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Mai 2020, die der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) erwirkt hatte. Damals ging es um die Aufhebung der Portogenehmigung von 2015.
Neben dem BIEK klagten auch die Deutsche Rentenversicherung, die Rechtsanwaltskammer Berlin sowie die Unternehmen Arriva, Postcon, PIN und Letterei gegen die Genehmigung des Briefportos.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Thomas, dazu können wir keine pauschale Aussage treffen. Wir empfehlen für persönliche Rechtsfragen und die Prüfung von Erfolgsaussicht en eine individuelle Rechtsberatung.
Viele Grüße,
die Redaktion
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NICHTS !!!!! Die ganze Arbeit hätte man sich sparen könnten und die entstandenen Kosten, gerade in der heutigen Zeit, Sinnvoller einsetzen können.
Geld verbrannt.
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Aha, Wohin kommt das zuviel bezahlte Geld?
Und für wenn und für was ist das jetzt gut?
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Super Urteil. Als kleiner Händler wäre die Strafe drakonisch. Als Post AG zahlt man ein oder zwei Millionen an die paar Kläger und behält die restlichen 448 Mio.
Aber die Post kanns ja machen, gibt ja kaum Alternativen für den Briefversand, daher kann man nur hoffen, dass man Briefpost bald gar nicht mehr braucht.
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Hallo Thomas,
von dem Ausgang des Urteils profitieren lediglich die im Text genannten Kläger, also unter anderem der BIEK. Für Händler oder Privatkunden hat das keine Auswirkungen.
Viele Grüße
die Redaktion
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Aber schön das man auf Staatsebene so viele Stellen unterhält die aus Bürgersicht viel Geld kosten, ihrem Aufgabenprofil aber nicht ansatzweise gerecht werden.
Egal ob dies eine Bundesnetzagent ur oder Kontrollgremien der öffentlich rechtlichen Medien, etc. sind...
Es lebe der Lobbyismus.
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ohne das sie das irgendwo absetzen kann.!
und bekommen die schuldigen eigentlich eine bestrafung, sonst geht es ja so weiter.??
und bekommen eigentlich politiker, postmitarbeiter ( obere etagen ) immernoch eine menge briefmarken und sonderausgaben geschenkt, oder verbilligt zugeschoben.??
wie bei minister gscheidle damals.???
es wurden immerhin millionenwerte damals immer an die verschenkt.
zb ministerdrucke, schwarzdrucke, ganze bögemq
n mit porto usw, die dann für horrende summen an sammler verkauft wurden. ( angeblich dann privatverkauf ).
bei gscheidle viel es auf, da die olympiamarke dann nicht verkauft wurde, aber tausende auf preisausschreib en postkarten usw waren.
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Hallo Andreas,
von dem Ausgang des Urteils profitieren lediglich die im Text genannten Kläger, also unter anderem der BIEK. Für Händler oder Privatkunden hat das keine Auswirkungen.
Viele Grüße
die Redaktion
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