Postgeheimnis verletzt
Diese Rechnung ging jedoch nicht auf – zumal sich in Wuppertal auch die zentrale Paketermittlung der Deutschen Post befindet. Die Täter seien observiert worden, dabei habe man auch noch einen weiteren Fahrer erwischt, der in seinem Transporter Pakete aufgerissen haben soll.
Die beiden Paketdiebe wurden vom Amtsgericht zu einem Jahr und zehn Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, da sie Pakete unterschlagen und auch das Postgeheimnis verletzt haben. Sie hätten vor Gericht umfassende Geständnisse abgelegt, heißt es. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Pakete waren bei der Post mit bis zu 168 Euro versichert.
Im Falle eines Paketverlusts stellt der Absender (im Falle eines Retourenpakets als oder Händler!), einen Nachforschungsauftrag bei der DHL. Ist die Sendung nicht auffindbar, informiert das Unternehmen den Absender darüber und zahlt Schadensersatz. Wenn eine Sendung wiedergefunden wird, wird diese dem Händler angeboten. Möchte dieser den Schadensersatz behalten, wird auch diese Option von DHL geprüft.
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Antworten
Und was ist mit den retouren. sind sie alle noch da und gehen ordungsgemäß zurück ?
Oder sind teile verkauft.
Ich finde da keine Information im Bericht, liebe redaktion.
mfg
wk
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Hallo wk,
Danke für deinen Kommentar. Wir haben einen entsprechenden Hinweis zur Vorgehensweise bei DHL im Falle des Paketverlusts am Ende des Beitrags ergänzt, dabei handelt es sich um einen Standardablauf.
Viele Grüße,
die Redaktion
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