Zusteller müssen teils schwere Pakete heben – was auch Verletzungen nach sich ziehen kann.
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Ein Postbeamter hat sein Zustellfahrzeug beladen. Beim Heben eines etwa 30 kg schweren Pakets erleidet er einen Abriss der Bizepssehne. Ist das ein Dienstunfall? Das Verwaltungsgericht Aachen sagt: Ja (Urteil v. 28.07.2022, Az. 1 K 2167/21).
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