Eine Spedition ließ ihre Lkw eine Umweltzone durchqueren – trotz einer Durchfahrverbotszone für solche Fahrzeuge. Anlieger gingen dagegen vor, scheiterten nun aber vor dem BGH.
Anwohner der Stuttgarter Umweltzone sind mit ihrer Klage gescheitert: Die Eigentümer von Grundstücken an und in der Nähe einer Straße, für die ein Lkw-Durchfahrtsverbot besteht, waren gegen eine Spedition vorgegangen, die gegen dieses Verbot mehrfach täglich verstoßen hatte, indem sie das Gebiet mit Lkw befuhr. Unter Berufung auf die mit der Feinstaub- und Stickoxidbelastung einhergehenden Gesundheitsgefahren nahmen sie die Spedition auf Unterlassung in Anspruch. Bereits vor den Gerichten in erster und zweiter Instanz blieben die Kläger erfolglos. Jetzt wurde auch die Revision vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (Urteil v. 14. Juni 2022, Az. VI ZR 110/21). Zwar solle das Verbot grundsätzlich alle vor der Belastung durch Abgase schützen, das verschaffe einzelnen Personen aber keinen Anspruch.
Kommentar schreiben