Ab 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Für Unternehmen gibt es bis dahin offenbar noch viel zu tun.
Mitte des vergangenen Jahres wurde die Einführung des Lieferkettengesetzes beschlossen: Firmen mit mehr als 3.000 Angestellten müssen demnach ab kommenden Jahr dafür Sorge tragen, dass entlang ihrer weltweiten Lieferketten Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz eingehalten werden. Für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gelten die Regeln ab 2024.
Bis zum Inkrafttreten der Regelungen gibt es bei Unternehmen aus der Mode- und Lifestyle-Branche, der Textilindustrie sowie dem Einzelhandel noch einen hohen Informationsbedarf: Während sich drei von fünf Firmen bereits mit den Regelungen auseinandergesetzt haben, kenne rund ein Drittel bislang nicht die notwendigen Details, ermittelte eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Sapio im Auftrag des Software-Anbieters K3 Business Technology Group aus London unter Verantwortlichen aus der IT und Logistik laut Fashionunited.
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