Eine Abstellgenehmigung, ohne Benachrichtigung gilt offenbar nicht als wirksame Zustellung, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt.
Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen eine Reihe von Vorschriften aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Paketzustellers vorgegangen. In einigen Fällen entschied der BGH (I ZR 212/20) zugunsten der Verbraucherschützer.
In einer Klausel des Paketzustellers war geregelt, dass ein Paket als zugestellt gilt, wenn es am Wunschort abgestellt wurde. Im Gegensatz zu einer Zustellung an den Nachbarn gibt es bei dieser Art der Zustellung allerdings keine Benachrichtigung an den Empfänger. Die Verbraucherzentrale sah darin eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Hanna,
vielen Dank für Ihr Feedback. Es handelt sich um ein Zitat der Verbraucherzent rale, das nicht verfälscht werden kann. Des Weiteren ist es lediglich eine Schreibweise. Sie können gern weiterhin so schreiben, wie Sie möchten.
Viele Grüße
die Redaktion
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= Keine Abstellgenehmig ung mehr möglich für den Kunden, da der Händler dann dies ausschließen müsste bei einer Zustellung.
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