Rücksendung hat an Adresse aus Impressum zu erfolgen
Das aktuelle, seit dem 13.06.2014 gültige Widerrufsrecht sieht vor, dass der Verbraucher seine Waren stets an die im Impressum angegebene Adresse (= Hauptsitz) zurücksendet. Die Anschrift, die im Impressum anzugeben ist, ist dabei die des Unternehmenssitzes. Der Sitz ist dort, wo sich der Betriebsmittelpunkt befindet, d.h. wo sich die Geschäftsleitung befindet oder die Verwaltung geführt wird. Das Lager zählt nicht als Sitz. Und genau hier liegt das große logistische Problem.
Zwar können Online-Händler eine zusätzliche Adresse nennen, an die die Rücksendung alternativ erfolgen kann. Die Betonung muss hierbei jedoch auf „eine“ und „zusätzliche“ liegen. Für Händler bedeutet dies zwar hier die Chance, dass der Kunde die Ware tatsächlich an die angegebene Lager-Anschrift übersendet. Die zusätzliche Rücksendemöglichkeit ist jedoch unverbindlich und muss vom Kunden nicht genutzt werden. Dass keine Pflicht zur Rücksendung an das zusätzlich benannte Lager besteht, macht auch die entsprechende vom Gesetzgeber vorgegebene Belehrung deutlich. Formulierungsbeispiel: „Sie haben die Waren […] an uns oder an [hier Lageranschrift angeben] zurückzusenden oder zu übergeben […].
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am besten meldest du die Retoure in deinem Kundenkonto bei Shein an. Dort wird dir dann sicherlich mitgeteilt, wohin diese gesendet werden soll – bei chinesischen Anbietern ist es jedoch auch nicht unüblich, dass eine Rückerstattung erfolgt, ohne dass die Ware zurückgesendet werden muss. In vielen Fällen wäre der Versand einfach teurer, als die Ware wert ist.
Gruß, die Redaktion
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