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Millionenforderung: UPS scheitert mit Schadenersatzklage vor EU-Kommission

Veröffentlicht: 24.02.2022
imgAktualisierung: 24.02.2022
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
24.02.2022
img 24.02.2022
ca. 3 Min.
UPS-Transporter auf Straße
Jonathan Weiss / Shutterstock.com
UPS verlangte von der EU-Kommission wegen der gescheiterten TNT-Übernahme Schadensersatz in Milliardenhöhe. Jetzt wurde der Anspruch abgelehnt.


Das EU-Gericht hat eine Klage des Paketdienstleister UPS auf Schadenersatz abgewiesen. 


Der US-amerikanische Logistik-Dienstleister UPS forderte von der EU-Kommission 1,7 Milliarden Euro Schadensersatz. Hintergrund ist die durch die EU blockierte Übernahme des niederländischen Unternehmens TNT. 

EU blockierte Übernahme zu Unrecht

Als UPS im Jahr 2021 die Übernahme des niederländischen Unternehmens TNT ankündigte, überprüfte der damalige EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Alumnia das Vorhaben und befand, dass die Übernahme bedenklich sei. Immerhin hätte sie dazu geführt, dass es in vielen Ländern nur noch die Auswahl zwischen zwei beziehungsweise drei Logistikanbietern gegeben hätte.

Gegen diese Entscheidung klagte UPS mit Erfolg: Aufgrund eines Formfehlers war die Entscheidung des EU-Wettbewerbskommissars rechtswidrig. Die Kommission hatte UPS nicht darüber informiert, dass das ökonomische Modell, auf dem das Prüfverfahren basierte, geändert wurde. Entsprechend konnte sich UPS nicht ausreichend auf das Verfahren vorbereiten. 

Aufgrund dieses Fehlers verlangten UPS und noch zwei weitere Logistiker Schadensersatz von der EU-Kommission, berichtet das Handelsblatt.

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Zusammenhang zwischen Schaden und Verstoß nicht sicher

Laut UPS soll durch die verhinderte Übernahme ein Schaden von 1,7 Milliarden Euro entstanden sein. Auch zwei weitere, irische Logistiker melden Schäden an: Diese hatten bereits Verträge mit TNT geschlossen, welche durch die gescheiterte UPS-Übernahme platzten. Ihnen sollen Gewinne in Höhe von 263 Millionen Euro durch die Lappen gegangen sein.

Das EU-Gericht lehnte die geltend gemachten Schadensersatzansprüche allerdings ab: Zwar sei es bei der Entscheidung des EU-Wettbewerbskommissars zu einem Formfehler gekommen; die Unternehmen konnten aber nicht darlegen, dass es ohne diesen Formfehler zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre. Außerdem wurde nicht nachgewiesen, dass es sich um hinreichend qualifizierte Verstöße gegen das Unionsrecht handelte, die Schadensersatzansprüche begründen. 

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Veröffentlicht: 24.02.2022
img Letzte Aktualisierung: 24.02.2022
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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