Die Bundesnetzagentur fördert in den regulierten Sektoren Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen einen wirksamen Wettbewerb. Als selbständige Bundesoberbehörde achtet sie auch auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen im Bereich Post und entscheidet über Entgelte für Postdienstleistungen. Einige dieser Entgeltgenehmigungen gegenüber der Deutschen Post waren gestern Gegenstand vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post in den Jahren 2003 bis 2005 zu hohe Entgelte für die Postdienstleistungen „Standardbrief“ national, „Kompaktbrief“ national, „Großbrief“ national und „Postkarte“ national genehmigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht gestern in Leipzig entschieden (Urteile vom 05.08.2015, Az.: BVerwG 6 C 8.14; BVerwG 6 C 9.14; BVerwG 6 C 10.14).
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