Als Frachtführer ist man für sein zu beförderndes Gut generell verantwortlich. Werden Waren mit einem besonders hohen Wert befördert, müssen Frachtführer weitere Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um die Ladung beispielsweise vor Diebstählen zu schützen. Wie genau diese Sicherungsmaßnahmen aussehen, hat das Oberlandesgericht München konkretisiert (Urteil vom 22.01.2015, Az.: 23 U 1589/14).
Besonders auf Rastplätzen finden immer wieder Diebstähle statt. Kommt es zu einem Verlust an dem zu transportierenden Gut, muss zunächst einmal die Frage der Schuld geklärt werden. Der Frachtführer, der das Gut in seiner Obhut hat, muss dabei natürlich als erster Rede und Antwort stehen, wenn das Gut wie hier gestohlen wird.
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