Recht zu haben, heißt nicht automatisch auch Recht zu bekommen. Das wird besonders deutlich bei den Lkw-Kartell-Fällen.
Ein Schaden von 7.000 bis 10.000 Euro pro Lkw und Kauf beziehungsweise Leasingvertrag soll entstanden sein, weil die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Scania und drei weitere zuvor illegal ihre Preise abgesprochen hatten. Kein Wunder, dass die Summe insbesondere bei Großabnehmern wie der Deutschen Bahn keine Peanuts mehr sind. Viel mehr als die Preisabsprachen an sich beschäftigte die Betroffenen sowie die europäischen Gerichte zuletzt die Durchsetzbarkeit der Schadensersatzforderungen. Also: Wo soll überhaupt geklagt werden?
Weil die Klagen in Deutschland teilweise abgewiesen wurden, mussten die Betroffenen (beziehungsweise ihre Rechtsanwälte) erfinderisch werden. Beispielsweise sei eine Klage in den Niederlanden möglich, denn alle besagten Lkw-Produzenten unterhalten dort eine Niederlassung und können somit auch dort verklagt werden.
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