Eine neue EU-Reform soll bewirken, dass Steuervermeidung in Milliardenhöhe gestoppt wird. Dafür fällt die einstige Import-Freigrenze von 22 Euro.
Die Europäische Union reformiert zum 1. Juli ihr Mehrwertsteuersystem. Innerhalb der EU wird es dann neue Regelungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel geben, zum Beispiel die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro und die zentrale One-Stop-Shop-Plattform, über die man im Land des Unternehmenssitzes gesammelt die Umsatzsteuer zahlen kann, die im EU-Ausland fällig wird.
Aber auch außerhalb der EU gibt es Handlungsbedarf. Denn die aktuell noch geltende Freigrenze von 22 Euro, unterhalb der bei der Wareneinfuhr keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, wird laut Gesetzgeber von Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten auch zur Steuervermeidung genutzt und führt nicht nur deshalb zu einem Steuerverlust in Milliardenhöhe. Zum 1. Juli wird die Freigrenze deshalb abgeschafft.
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